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AGB

§ 1 - Geltungsbereich, abweichende Bedingungen

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der MORPHISTO GmbH (nachfolgend abgekürzt auch nur mit "Morphisto" "Morphisto GmbH", "wir" oder "uns" bzw. den grammatikalischen Varianten) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Käufer (nachfolgend auch als "Kunde" bezeichnet) deren ausschließliche Geltung an. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Morphisto GmbH und dem Käufer, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Andere, entgegenstehende oder von den nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht, wenn die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.

3. Änderungen oder Ergänzungen der nachfolgenden Bedingungen, einschließlich dieser Klausel, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 2 - Zustandekommen des Vertrages / Auftragserteilung

1. Die Bestellung des Kunden ist verbindlich, wenn diese nicht wirksam widerrufen wurde. Die Morphisto GmbH wird die Bestellung innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform oder der Ware annehmen. Die Auftragsbestätigung der Morphisto GmbH legt den Inhalt und den Lieferumfang des Vertragsverhältnisses rechtsverbindlich fest.

2. Viele Chemikalien dürfen nur an Krankenhäuser, Forschungsinstitute und berufsmäßige Verwender mit entsprechender Sachkunde abgegeben werden. Die Abgabe solcher Chemikalien steht unter dem Vorbehalt des Nachweises der berufsmäßigen Verwendung und der erforderlichen Sachkunde- Morphisto ist in der Beurteilung dieser Umstände frei.

 

§ 3 - Lieferung / Lieferumfang

1. Die Lieferung auf Grund von Bestellungen erfolgt durch Versendung an den Kunden per Rechnung, Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Angegebene Lieferzeiten in Angeboten und Aufträgen sind unverbindlich. Sind verbindliche Liefertermine vereinbart, gilt folgendes: 

a. Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Morphisto GmbH. Der Kunde kann frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Verzugseintritt der Lieferverpflichtung eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung setzen.

b. Soweit höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer oder sonstige Umstände, die die Morphisto GmbH nicht zu vertreten hat, vorliegen, verlängert sich die vereinbarte Frist für die Dauer des Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, können die Vertragspartner jeweils vom Vertrag zurücktreten.

c. Voraussetzung für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Der Lieferumfang wird durch die Auftragsbestätigung der Morphisto GmbH bestimmt. Teillieferungen sind möglich, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

3. Die Versendung der Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Morphisto GmbH steht die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Verzögert sich der Versand der bestellten Ware durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der zu liefernden Ware bereits mit dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Versendung (Versandbereitschaft der Ware) auf den Käufer über. Geht die zu liefernde Ware während des Annahmeverzugs des Käufers zufällig unter, wird die Morphisto GmbH von der Lieferungsverpflichtung frei. Die Gegenleistungsverpflichtung des Käufers bleibt in vollem Umfang bestehen. Durch den Annahmeverzug entstehende Kosten hat der Käufer zu tragen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Morphisto GmbH gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und bestehende Mängel sowie Abweichungen der gelieferten Ware zu der bestellten Ware der Morphisto GmbH unverzüglich nach Erhalt der Ware in  Textform mitzuteilen. Rügen, die gegenüber Transporteuren oder Dritten geltend gemacht werden, stellen keine formgerechte Rüge gegenüber Morphisto dar.

5. Die von der Morphisto GmbH gelieferten Produkte entsprechen den Spezifikationen, wie sie in der Produktübersicht angegeben sind. Aussagen hinsichtlich der Eignung beziehen sich ausschließlich auf die vertragsgemäße Beschaffenheit der Produkte.

6. Der Käufer hat selbst zu prüfen, ob die bestellte Ware zu den von ihm vorgesehenen Zweck geeignet ist. Es liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Käufers bei der Nutzung der gelieferten Ware, insbesondere bei Chemikalien, einschlägige Richtlinien, Verordnungen und Gesetze zu beachten. Die Morphisto GmbH übernimmt sowohl für die Verwendung der Waren durch den Käufer, als auch für die Einhaltung etwaiger Vorschriften durch diesen keinerlei Haftung.

7. Änderungen in der Zusammensetzung oder der Form der bestellten Ware, die auf die Verbesserung der Rezeptur, der Technik bzw. auf der Grundlage gesetzlicher Änderungen beruhen, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

 

§ 4 - Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung

1. Der Käufer ist gemäß § 3 Absatz 4 unter den dort aufgeführten Voraussetzungen dazu verpflichtet, erhaltene Ware als mangelhaft oder mengenfehlerhaft zu rügen.

2. Mängel, die entgegen der vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflicht vom Käufer geltend gemacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers: 

a. Soweit ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, ist die Morphisto GmbH berechtigt, nach eigener Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache zu wählen. Diese Zeit verkürzt sich bei Produktion mit begrenzter Haltbarkeit auf den Zeitraum der Mindesthaltbarkeit in geöffnetem Zustand. Ein Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht. Ist der Kaufpreis ganz oder teilweise nicht bezahlt, kann die Morphisto GmbH die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer einen – unter Berücksichtigung des geltend gemachten Mangels – angemessenen Teil des Kaufpreises bezahlt. Natürlicher Verschleiß oder substanzbedingter Qualitätsverfall ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für die Durchführung der Fehlerbeseitigung hat der Kunde den Vertragsgegenstand versandfertig verpackt nach unserer Wahl zur Abholung zur Verfügung zu stellen und auf unsere Kosten an uns zu übersenden. Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist nachzuweisen.

b. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.

c. Der Käufer ist nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Regelungen in § 5 zu verlangen, wenn die Morphisto GmbH eine Nacherfüllung gem. § 4 ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn die von der Morphisto GmbH gewählte Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar ist oder der Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hatte.

d. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Für den Fall, dass auf Grund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit unter § 3 entsprechend.

4. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Morphisto GmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des vereinbarten Nettoverkaufspreises pauschal für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für etwaige Schadensersatzpositionen fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Im Kundenauftrag für diesen besonders hergestellte Waren sind von der Rücktrittsmöglichkeit grundsätzlich ausgenommen. Für Kurse, Vorträge, Seminare und Fortbildungsveranstaltungen gelten gesonderte Rücktrittsbestimmungen, die dem Kunden mit der Anmeldebestätigung zugesandt werden und auf die ausdrücklich verwiesen wird.

5. Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung seitens der Morphisto GmbH begründen nur dann ein Anerkenntnis des Mangels, wenn dies ausdrücklich von der Morphisto GmbH erklärt wurde. Für die Überprüfung eines Mangels des Vertragsgegenstandes, für den unsere Eintrittspflicht im Rahmen der Gewährleistung nicht besteht, sind wir berechtigt, nach Arbeitsanfall und nach Maßgabe betriebsüblicher Kostensätze, gegenüber dem Kunden gesondert abzurechnen. In diesem Fall sind auch die Verpackungs- und Versandkosten vom Kunden zu tragen.

6. Die Gewährleistung bei Verkäufen an Kunden, die keine Verbraucher (§ 6 Abs. 1 Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind, beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7. Bei der vertragsgemäß geschuldeten Lieferung von gebrauchten Vertragsgegenständen verjähren Gewährleistungsansprüche des Käufers nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. Die Gewährleistung für Produkte, deren natürliche Haltbarkeit bzw. Verwendungsfähigkeit kürzer als ein Jahr ist (z.B. Spezialpuffer, Speziallösemittel) beschränkt sich auf einen Zeitraum, in dem unter dauerhafter Einhaltung der produktspezifischen Transport- und Lagerumstände erfahrungsgemäß von der Haltbarkeit bzw. Verwendungsfähigkeit für den vertraglich geschuldeten Zweck auszugehen ist.

9. Wir übernehmen keine Haftung für uns zur Bearbeitung zugesandte Proben. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche im Falle verloren gegangener oder im Laufe von Verarbeitungsprozessen zerstörten Proben, soweit sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder einer Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung beruhen.

10. Die Lieferpflicht von Morphisto und die Gegenleistungspflicht des Käufers sowie sämtliche Ansprüche des Kunden auf Erstattung von Aufwendungen, Schäden und dergleichen entfallen, wenn der von Morphisto vertraglich geschuldete Gegenstand oder dessen wesentlichen oder spezifischen Bestandteile durch Umstände, die Morphisto weder vorstätzlich noch grob fahrlässig  zu vertreten hat, nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen bei Vorlieferanten beschafft werden können.

 

§ 5 - Schadensersatz

1. Die Morphisto GmbH haftet nur für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung oder Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sofern eine solche Haftungsbegrenzung auch im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedinungen wirksam vereinbart werden kann. 

2. Schadenseratzansprüche gegenüber der Morphisto GmbH bestehen im Übrigen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen, sofern in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen  oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.

a. Die Morphisto GmbH haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder mehrerer ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder mehrer ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

b. Die Morphisto GmbH schuldet nach Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz oder Eratz der dem Kunden entstandenen Aufwendungen, wenn ein Schaden auf der Verletzung einer von der Morphisto GmbH übernommenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes beruht oder einer oder mehrerer der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Morphisto GmbH fahrlässig eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.

c. Die Morphisto GmbH haftet in gleicher Weise, wenn einer oder mehrere ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine Pflicht zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden verletzt haben und dem Käufer die Leistung durch die Morphisto GmbH nicht mehr zuzumuten ist.

d. In den hier beschriebenen Fällen ist die Höhe des Schadenseratzanspruchs des Käufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn, ausgeschlossen.

3. Der Käufer ist im Falle eines Lieferverzugs der Morphisto GmbH zur Geltendmachung von Schadenserstansprüchen nur dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist zur Lieferung von mindestens zwei Wochen fruchtlos verstrichen und der Lieferverzug von der Morphisto GmbH zu verschulden ist. Der Schadensersatzanspruch des Käufers ist bei einer von der Morphisto GmbH verschuldeten Lieferverspätung auf den Ersatz für den entstandenen Vermögensschaden in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadenseratzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadenseratzansprüche statt der Leistung sind ausgeschlossen.

4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Haftungsbegrenzungen im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche des Käufers nach dem Deutschen Produkthaftungsgesetz.

 

§ 6 - Widerrufsrecht

1. Einem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen  noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit  zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

2. Weitergehende Widerrufs- und Rückgaberechte - insbesondere für Nicht-Verbraucher- sind ausgeschlossen, soweit hierin oder in zwingenden gesetzlichen Regelungen nichts anderes bestimmt ist. 

3. Geöffnete Chemikalien, in Auftrag gegebene und durch uns bereits begonnene Dienstleistungen (insbesondere Probenbearbeitungen), entsiegelte Software oder online zur Verfügung gestellte Software oder Dateien sind  in jedem Fall vom Widerruf ausgeschlossen.

 

§ 7 - Rücktrittsrecht von Morphisto

1. Die Morphisto GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn sich 

a) entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Dies kann ohne weiteres angenommen werden bei einer Zahlungseinstellung durch den Käufer oder einem erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuch gegen den Käufer. Auch kann dies angenommen werden, wenn sich heraus stellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat;

b)  wenn die unter Eigentumsvorbehalt von Morphisto stehende Ware anders im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert oder darüber verfügt wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit Morphisto ihr Einverständnis mit dieser Veräußerung bzw. Verfügung schriftlich erklärt hat.

2. Ein Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach den Bestimmungen des BGB vorliegt.

 

§ 8 - Eigentumsvorbehalt

1. Jeder der von der Morphisto GmbH gelieferten Gegenstand bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. 

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung oder Eigeninbesithznahme der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. 

4. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

a. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

b. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

c. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.

d. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte sind bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

e. Übersteigt der realisierbare Wert der uns eingeräumten Sicherheiten dauerhaft unsere Forderungen aus dem Vertrag, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben

 

§ 9 - Preise/ Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise gelten grundsätzlich für die Lieferung ohne Aufstellung, Montage, Einbau oder Installation vom Lager unseres Gesellschaftssitzes; exklusive Verpackung und Versand, deren uns entstehende Kosten zusätzlich vom Kunden zu tragen sind.

2. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise vor Auslieferung der Ware entsprechend der vom Hersteller oder Gesetzgeber (insbesondere Umsatzsteuer) zwischenzeitlich vorgegebenen Kostensteigerungen oder aufgrund von schwankenden Rohstoffpreisen oder dem Einkauf externer Dienstleistungen im Hinblick auf die Herstellung von Waren der Morphisto GmbH zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Dieses Kündigungsrecht muss der Kunde unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.

3. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 3) fällig. Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen, außer es wurden gesonderte Zahlungsbedingungen vereinbart. Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

5. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell für Kunden ausgearbeitete Angebote halten wir uns vier Wochen gebunden.

6. Die Preisliste wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Trotzdem können wir Fehler und Irrtümer nicht ausschließen. Wir übernehmen daher keine Haftung oder Garantie für Artikelbeschreibungen, Abbildungen und die angegebenen Preise. Die Preise der Preisliste sind Richtpreise und beziehen sich auf den angegebenen Stand. Später eintretende Änderungen durch Hersteller müssen ggf. berücksichtigt werden und können dann zu Preisabweichungen führen.

 

§ 10 - Erfüllungsort/Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Hauptsitz der Gesellschaft. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

§ 11 - Datenschutz

Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass wir seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang speichern und automatisch verarbeiten.

 

§ 12 - Hinweispflicht des Kunden

Der Käufer ist verpflichtet, die Morphisto GmbH auf ihm bekannt werdende besondere Gefahren, die sich aus dem Gebrauch der gelieferten Waren ergeben, hinzuweisen.

 

§ 13 - Sonstiges

1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich jedoch, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame zu ersetzen.

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese von unseren Mitarbeitern schriftlich bestätigt werden.

4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass an ihn übergebene Chemikalien ordnungsgemäß gelagert und nur von eingewiesenen Personen verwendet werden. Es gelten die sich aus den allgemeinen Sicherheitsdatenblättern festgehaltenen Anweisungen. Die dortigen Anweisungen gelten nur für berufsmäßige Verwender.

5. Die Weitergabe der von uns erworbenen Chemikalien an Dritte geschieht ausschließlich in Eigenverantwortung des Kunden und unterliegt den gesetzlichen Regelungen. Bei einem Weiterverkauf ins Ausland (Export) sind die gesetzlichen Bestimmungen für den Export gemäß der Chemieverbotsverordnung einzuhalten.

 

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie auf http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. 

Morphisto Evolutionsforschung und Anwendung GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, D-77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851 / 7957940, Telefax: 07851 / 7957941, E-Mail: mail(at)verbraucher-schlichter.de, Website: www.verbraucher-schlichter.de; Morphisto Evolutionsforschung und Anwendung GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Stand: 24.02.2015

Änderungen vorbehalten

Kontakt

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Schumannstrasse 144
63069 Offenbach am Main
Telefon: 069 / 400 3019 - 60
Telefax: 069 / 400 3019 - 64

E-Mail: info(at)morphisto.de
Internet: http://www.morphisto.de/

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