Essigsäure 20 %
Auf molekularer Ebene besteht Essigsäure (CH3COOH) aus einem Acetylgruppenrest (CH3CO) und einem Hydroxylrest (OH). In Verbindung mit Wasser (H2O) liegt sie in ionisierter Form als Acetat-Ion (CH3COO-) und Hydronium-Ion (H3O+) vor, wobei das Verhältnis von Essigsäure zu Acetat das Säure-Base-Gleichgewicht und somit den pH-Wert der Lösung bestimmt.
Das Produkt zeichnet sich durch seine Fähigkeit aus, chemische Bindungen zu stabilisieren und somit Strukturen und Formen in biologischen Proben beizubehalten. Die 20%ige Lösung wird für viele Anwendung weiter verdünnt und präzisere und schonende Reaktionen zu erzielen.
Art.-Nr.: 18564
Laborreagenz
Wichtige Hinweise
UN-Nummer: 2790
Warnhinweise:
Lagerung: 15 … 25 °C
Haltbarkeit: 12 Monate
Produktinformation
Wesentliche Bestandteile:
• Essigsäure 99%
• Aqua dest. / VE-Wasser
Gefahren- und Sicherheitshinweise
Signalwort 1: Gefahr |
Signalwort 2: acid_red, , , |
Warnhinweise: |
Gefahrenhinweise: 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: 260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen. ... 280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 301+330+331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. 303+361+353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. 363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. 304+340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. 310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 321 Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). ... 305+351+338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. 310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 405 Unter Verschluss aufbewahren. 501 Inhalt/Behälter ... zuführen. der Entsorgung gemäß behördlicher Vorschrift ... |