Hämatoxylin sauer nach MAYER (H1)
Die Funktionsweise von Hämatoxylin sauer nach Mayer (H1) basiert auf dem Farbstoff Hämatoxylin, der in einer wässrigen Basis gelöst ist. Hämatoxylin bindet an basophile Strukturen wie Nukleinsäuren und färbt sie blau-violett. Die Oxidation von Hämatoxylin zu Hämatein, der aktiven Färbekomponente, wird durch Natriumjodat beschleunigt. Kalialaun fungiert als Beizmittel, das die Bindung von Hämatein an die Zellstrukturen verstärkt und stabilisiert. Chloralhydrat dient als Antioxidans und verhindert die vorzeitige Oxidation des Hämatoxylins. Citronensäure stellt eine saure Umgebung für das Färbeverfahren bereit und sorgt für optimale Färbebedingungen.
Die Eignung von Hämatoxylin sauer nach Mayer (H1) für histologische und pathologische Anwendungen liegt in seiner Fähigkeit, Zellkerne und basophile Strukturen präzise und kontrastreich zu färben. Diese Färbung ermöglicht die Differenzierung und Identifizierung verschiedener Zelltypen und Gewebebestandteile, wodurch die Lösung für eine Vielzahl von Anwendungen in der Histologie und Pathologie geeignet ist. Die Hämatoxylin sauer nach Mayer (H1)-Lösung zeichnet sich durch ihre hohe Sensitivität und Spezifität sowie ihre Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Untersuchungsanforderungen aus.
Art.-Nr.: 12782
Färben von Zellkernen
Produktinformation
Wesentliche Bestandteile:
• Hämatoxylin (C.I.: 75290)
• Natriumjodat p.A.
• Kalialaun p.A.
• Chloralhydrat
• Citronensäure
Gebrauchsanweisung / Protokoll / Anwendungsempfehlungen
Verwendung:
Hämatoxylin bzw. Hämalaun-Lösungen sind Zellkernfärbelösungen für die Histologie und Zytologie. Sie werden für Kernfärbungen in Abstrichpräparaten, Dünnschichtpräparaten, Gefrierschnitten und Paraffinschnitten verwendet. Die Färbelösung Hämatoxylin, sauer nach Mayer kann einzeln oder in Kombination mit Eosin (z.B. Artikel-Nr.: 12199) in der H&E-Färbung angewendet werden. Die Färbelösung ist ausschließlich für die professionelle Anwendung als in-vitro Diagnostikum im histologischen bzw. zytologischen Labor vorgesehen.
Gefahren- und Sicherheitshinweise
Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. |