Gentianaviolett / Methylviolett angesäuert, wässrig
Gentianaviolett / Methylviolett angesäuert, wässrig ist eine Lösung, die aus Aqua dest., Essigsäure 99% und dem Farbstoff Gentianaviolett B / Methylviolett (C.I.: 42555) (C₂₅H₃₀N₃·Cl) besteht. Sie wird in der medizinischen Diagnostik, Histologie und in wissenschaftlichen Laboren eingesetzt.
Der Farbstoff Gentianaviolett ist ein heterozyklisches Triphenylmethan-derivat, dessen Lösung durch die Zugabe von Essigsäure angesäuert wird. Die Färbung beruht auf Van-der-Waals-Wechselwirkungen und elektrostatischer Anziehungskraft zwischen Farbstoff und Zielstrukturen.
In der Histologie wird Gentianaviolett / Methylviolett angesäuert, wässrig zur Färbung zellulärer Komponenten und zur grampositiven Bakterienfärbung genutzt. In der medizinischen Diagnostik ist es Bestandteil von Hautdesinfektionsmitteln zur Vorbeugung und Behandlung von Hautinfektionen. In wissenschaftlichen Laboren dient die Lösung zur Schwärzung und Kontrastierung von Proben für die Licht- und Fluoreszenzmikroskopie.
Der Farbstoff Gentianaviolett ist ein heterozyklisches Triphenylmethan-derivat, dessen Lösung durch die Zugabe von Essigsäure angesäuert wird. Die Färbung beruht auf Van-der-Waals-Wechselwirkungen und elektrostatischer Anziehungskraft zwischen Farbstoff und Zielstrukturen.
In der Histologie wird Gentianaviolett / Methylviolett angesäuert, wässrig zur Färbung zellulärer Komponenten und zur grampositiven Bakterienfärbung genutzt. In der medizinischen Diagnostik ist es Bestandteil von Hautdesinfektionsmitteln zur Vorbeugung und Behandlung von Hautinfektionen. In wissenschaftlichen Laboren dient die Lösung zur Schwärzung und Kontrastierung von Proben für die Licht- und Fluoreszenzmikroskopie.
Art.-Nr.: 11507
Färben von Bakterien
Wichtige Hinweise
Verkaufsbeschränkung: keine Privatanwender!
UN-Nummer: 0000
Lagerung: 15 … 25 °C
Haltbarkeit: 4 Monate
Produktinformation
Wesentliche Bestandteile:
• Essigsäure 99%
• Gentianaviolett B / Methylviolett (C.I.: 42555)
Gefahren- und Sicherheitshinweise
Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. |