Herzlich Willkommen bei Morphisto!

Wir bitten unsere österreichischen Kunden, den Shop unseres Partners Sanova GesmbH zu besuchen.

  Kontaktformular
(+49) 069/4003019-60
0,00 €
Produkt Anzahl Preis
Zuzüglich Versandkosten
Gesamt 0,00 €

Natriumbicarbonat 5 %

Natriumbicarbonat 5 % ist eine Chemikalie, die in Laborumgebungen weit verbreitet ist. Als schwache Base wird sie häufig zur pH-Regulierung in verschiedenen Lösungen eingesetzt. Durch den Prozess der Protonenannahme kann Natriumbicarbonat saure Lösungen neutralisieren, was zu einem stabilen und kontrollierten pH-Wert führt. Dies ist besonders nützlich in biochemischen und biotechnologischen Experimenten, in denen der pH-Wert eine entscheidende Rolle spielt. Darüber hinaus kann die Lösung zur Pufferherstellung verwendet werden. Die resultierenden gepufferten Lösungen können in einer Vielzahl von Anwendungen verwendet werden, wie beispielsweise Zellkulturmedien oder enzymatischen Reaktionen. Die 5 %ige Konzentration ermöglicht eine einfache Anpassung an spezifische Anforderungen, was die Lösung für eine Vielzahl von Anwendungen geeignet macht. Die Verwendung von Natriumbicarbonat 5 % kann zu einer verbesserten Genauigkeit und Kontrolle in Experimenten führen, die eine pH-Regulierung erfordern.

Art.-Nr.: 15300

Einsatz als Laborreagenz

  •   Gebindegröße und Bestellnummer Nettopreis Menge
    Natriumbicarbonat 5 % - 100 ml
    Bestellnummer: 15300.00100
    11,20 €
    Natriumbicarbonat 5 % - 250 ml
    Bestellnummer: 15300.00250
    16,21 €
    Natriumbicarbonat 5 % - 500 ml
    Bestellnummer: 15300.00500
    23,24 €
    Natriumbicarbonat 5 % - 1.000 ml
    Bestellnummer: 15300.01000
    31,13 €
    Natriumbicarbonat 5 % - 2.500 ml
    Bestellnummer: 15300.02500
    59,00 €

Wichtige Hinweise

UN-Nummer: 0000

Lagerung: 15 … 25 °C

Haltbarkeit: 12 Monate

Sicherheitsdatenblatt

Produktinformation

Wesentliche Bestandteile:
• Natriumhydrogencarbonat p.a.

Technische Informationen

Spezifikationen

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.