SCOTTsche-Lösung
Art.-Nr.: 11192
Differenzieren / Beizen / Bläuen
Produktinformation
Wesentliche Bestandteile:
• Magnesiumsulfat 99%ig, reinst, DAC
• Kaliumhydrogencarbonat
Gebrauchsanweisung
Gebrauchsanweisung / Protokoll / Anwendungsempfehlungen
Verwendung:
Scott´sche Lösung kommt zum Einsatz nach Färbungen mit Hämatoxylin (z.B. Hämatoxylin, sauer nach Mayer, Artikel-Nr.: 10231, Papanicolaous Lösung 1a (S)-Harris, Artikel-Nr.: 11953). Hämatoxylin bzw. Hämalaun-Lösungen sind Zellkernfärbelösungen für die Histologie und Zytologie. Sie werden für Kernfärbungen in Abstrichpräparaten, Dünnschichtpräparaten, Gefrierschnitten und Paraffinschnitten verwendet. Die Scott´sche Lösung kann in Kombination mit der H&E-Färbung (z.B. Artikelnr.: 13139) oder im Färbekit Papanicolaou (Artikel-Nr.: 11919) angewendet werden.
Die Scott´sche ist ausschließlich für die professionelle Anwendung als in-vitro Diagnostikum im histologischen bzw. zytologischen Labor vorgesehen.
Prinzip:
Hämatoxylin ist ein Naturfarbstoff, der aus dem Blauholzbaum(Haematoxylum campechianum) durch Extraktion gewonnen wird. Grundlage der Hämalaun-Färbung ist zunächst eine Oxidation des Hämatoxylin zu Hämatein. Durch Zugabe von Metallsalzen über die Scott´sche Lösung oder Leiungswasser kommt es zu einer Komplexbildung der Metallionen mit dem Hämatein. Es entsteht ein Hämatoxylinlack, der stark positiv geladen ist. Dieser reagiert mit den negativ geladenen Phosphatgruppen der DNS. Hierbei entsteht die typisch blau-violette Farbe der Hämatoxylin-Färbemittel. Gefärbt wird in saurer Lösung. Scott´sche Lösung führt zu einer charakteristischen reproduzierbaren blauen Farbe (Bläuen). Mit diesem Schritt kommt es gleichzeitig zu einer Fixierung der Färbung. Hämatoxylinlacke sind bei höheren pH-Werten schlechter löslich.
Verfahren:
Die Scott´sche Lösung wird als Bläuungsreagenz in verschiedenen Färbeprozeduren der Histologie und Zytologie angewendet.
Beispiel für eine Hämatoxilin-Eosin-Färbung:
Vor der Färbung ist die Gewebeprobe ggf. zu Entparaffinieren und zu Wässern.
Die Färbung kann progressiv oder regressiv erfolgen. Bei einer progressiven Färbung wird überschüssige Farbe durch kurzes Spülen in Aqua dest. ausgewaschen und der Farbstoff durch Spülen in Scott´scher Lösung zu einem wasserunlöslichen Lack umgewandelt, diesen Vorgang nennt man Bläuen. Bei einer regressiven Färbung wird durch längeres Färben (“Überfärben“) und durch anschließendes Spülen in 0,1% Salzsäure-Lösung differenziert.
In einem Färbeprotokoll ist die Verwendung eines Hämatoxylinfarbstoffes grundsätzlich als erster Färbeschritt nach der Entparaffinierung oder Entplastung bzw. nach der Wässerung frisch fixierter Proben durchzuführen.
(1)Schnitte entparaffinieren
(2) Schnitte mit absteigender
Alkoholreihe rehydrieren
(3) Aqua dest. 3 min
(4) Hämatoxylin, sauer nach Mayer5 min
(5) Aqua dest.10 sec
(6) Scott´sche Lösung5 min
(7) Eosin 0,5%ig, wässrig(*optional) 5 min
(8) Fliessend Wässern in Leitungswasser 4 min
(9) Entwässern mit aufsteigender
Alkoholreihe
(10) Klären mit Xylol, eindecken
*optional
Zur Gegenfärbung können verschiedene Eosine angewendet werden, wie z.B.:
Eosin 0,2%ig, wässrig Artikel-Nr.:12217
Eosin 0,5%ig, wässrig Artikel-Nr.:12199
Eosin 1,0%ig, wässrig Artikel-Nr.:10177
Eosin 2,0%ig, wässrig Artikel-Nr.:12221
Eosin 0,2%ig, alkoholisch Artikel-Nr.:13017
Eosin 1,0%ig, alkoholisch Artikel-Nr.:11503
Eosin 2,0%ig, alkoholisch Artikel-Nr.:13021
Eosin 0,5%ig, methanolischArtikel-Nr.:12433
Eosin 1,0%ig methanolisch Artikel-Nr.:11948
Eosin10,0%ig, methanolischArtikel-Nr.:11936
Jedes Labor sollte eine eigene Arbeitsanweisung für ein Färbeprotokoll erstellen, die sich an den Gegebenheit des Labors und den jeweils zu bearbeitenden Fragestellungen des Anwenders orientieren.
Weitere mögliche Verwendungen der Komponente wurden im Rahmen der Leistungsbewertung nicht getestet.
Leistung:
Erwartete Ergebnisse:
Zellkerne:blau/violett
Optional:
Gegenfärbung mit Eosin 0,5%ig, wässrig
(Artikel-Nr.: 12199)
Zytoplasma:rosa-rot
Erythrozyten:orange
Gefahren- und Sicherheitshinweise
Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. |
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