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Färbelösung nach SHORR

Die Färbelösung nach Shorr ist ein spezifisches Färbeverfahren, das in der Histologie und Zytologie Anwendung findet. Die Lösung ermöglicht eine detaillierte Untersuchung und Identifikation von Zellen und Geweben und ist daher ein wesentliches Werkzeug in der histopathologischen Diagnostik.

Die Lösung besteht aus Biebricher Scharlach, Orange G, Echtgrün FCF, Phosphorwolframsäure und Phosphormolybdänsäure, gelöst in 99,0%igem Ethanol. Die Azofarbstoffe Orange G und Biebricher Scharlach sowie der Triphenylmethanfarbstoff Echtgrün FCF binden spezifisch an Proteine und andere zelluläre Strukturen und ermöglichen so ihre Visualisierung.

Die beiden Säuren, Phosphorwolframsäure und Phosphormolybdänsäure, fungieren als Mordantien. Sie stellen zweiwertige Metallionen bereit, die die Bindung von Farbstoffen an Zell- und Gewebestrukturen erleichtern und ihre Umwandlung in unlösliche Lacke ermöglichen. Dieser Prozess verstärkt die Färbung und verbessert die Stabilität der gefärbten Präparate, was zu einer erhöhten Auflösung und Differenzierung von Zell- und Gewebestrukturen führt.

Art.-Nr.: 11451

Färben von Abstrichpräparaten

  •   Gebindegröße und Bestellnummer Nettopreis Menge
    Färbelösung nach SHORR - 250 ml
    Bestellnummer: 11451.00250
    29,07 €
    Färbelösung nach SHORR - 500 ml
    Bestellnummer: 11451.00500
    43,68 €
    Färbelösung nach SHORR - 1.000 ml
    Bestellnummer: 11451.01000
    82,57 €
    Färbelösung nach SHORR - 2.500 ml
    Bestellnummer: 11451.02500
    177,96 €

Wichtige Hinweise

UN-Nummer: 1987

Warnhinweise:

Lagerung: 15 … 25 °C

Haltbarkeit: 24 Monate

Sicherheitsdatenblatt

Produktinformation

Wesentliche Bestandteile:
• Ethanol 99,0 % vergällt
• Biebricher Scharlach
• Orange G (C.I.: 16230)
• Echtgrün FCF (C.I.: 42053)
• Phosphorwolframsäure
• Phosphormolybdänsäure

Färbeprotokoll

Technische Informationen

Spezifikationen

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Signalwort 1: Gefahr
Signalwort 2: flamme, exclam, silhouete,
Warnhinweise:

Gefahrenhinweise: 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 302+312+332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. 319 Verursacht schwere Augenreizung. 370 Schädigt die Organe. Sicherheitshinweise: 210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. 260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 308+311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 403+235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. 501 ... Inhalt / Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen. ...