EDTA-Entkalkungslösung ~ 13 %
Die 13 %ige EDTA-Entkalkungslösung wird hergestellt, indem EDTA in Wasser gelöst und anschließend auf einen pH-Wert von etwa 7,4 eingestellt wird. Die Lösung ermöglicht eine schonende Entkalkung von Gewebeproben, indem sie die Calciumionen aus dem Gewebe extrahiert, ohne die morphologischen und zellulären Strukturen zu beeinträchtigen.
Da die Konzentration der EDTA-Lösung höher ist als die der 10 %igen Lösung, kann die Entkalkung in kürzerer Zeit erfolgen. Dies hängt jedoch von der Größe und Dichte der Probe ab und kann immer noch einige Tage bis Wochen dauern. Die Lösung sollte regelmäßig gewechselt werden, um eine effiziente Entkalkung sicherzustellen.
Die 13 %ige EDTA-Entkalkungslösung ist speziell für den professionellen Einsatz in histologischen und pathologischen Labors konzipiert und bietet eine effektive und schonende Methode zur Aufbereitung von Knochen- und verkalkten Gewebeproben für die mikroskopische Untersuchung. Die Lösung eignet sich auch für die Entkalkung von Proben, die für die Immunhistochemie oder in-situ-Hybridisierung vorbereitet werden sollen, da sie die Antigenität und die Nukleinsäuren weitgehend erhält.
Art.-Nr.: 18371
Entkalkung von Gewebeproben
Wichtige Hinweise
Verkaufsbeschränkung: keine Privatanwender!
UN-Nummer: 0000
Warnhinweise:
Lagerung: 15 … 25 °C
Haltbarkeit: 12 Monate
Produktinformation
Wesentliche Bestandteile:
• EDTA Dinatriumsalz Dihydrat
• Natriumhydroxid p.a. / ISO, in Plätzchen
Gefahren- und Sicherheitshinweise
Signalwort 1: Achtung |
Signalwort 2: exclam, silhouete, , |
Warnhinweise: ![]() ![]() |
Gefahrenhinweise: 315 Verursacht Hautreizungen. 319 Verursacht schwere Augenreizung. 373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sicherheitshinweise: 264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. 280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 337 313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen. |